Direktversicherung | Kündigung

Direktversicherung Kündigung

Im Gegensatz zu herkömmlichen Rentenversicherungen oder Lebensvesicherung ist die vorzeitige Kündigung einer Direktversicherung mit Auszahlung der Rückkaufswerte nicht möglich. Bei Kündigung seiner durch Entgeltumwandundlung finanzierten Direktversicherung, erhält der Arbeitnehmer keinen Rückkaufswert. Er kann das eingezahlte Kapital bei einer Kündigung frühestens mit dem 60. Lebensjahr als lebenslange Rente oder auch als Einmalzahlung erhalten. Der Grund für diese Einschränkung ist, dass eine der Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Pauschalbesteuerung einer Direktversicherung, die Vereinbarung (gemäß §40b EStG) vorsieht, dass eine Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer vor Erreichung seines 60. Lebensjahres ausgeschlossen wird. Daher wird bei Abschluss einer Direktversicherung im Allgemeinen die sog. Kündigungssauschlussklausel vereinbart. Diese Klausel soll sicherstellen, dass (zumindest während der Betriebszugehörigkeit) der Arbeitnehmer über das Bezugsrecht hinaus keine Rechte am Direktversicherungsvertrag erhält, soweit die Direktversicherung durch die Beiträge des Arbeitgebers finanziert wurde.


Direktversicherung Kündigung - AnwartschaftenDirektversicherung bAV Kündigung

Auch wenn ein Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften ausgeschieden ist und die Direktversicherung ihm zur Abgeltung dieser Ansprüche übertragen worden ist, ist eine Kündigung vor Vollendung des 59. Lebensjahres ebenfalls nicht möglich. Die Direktversicherung kann lediglich beitragsfrei gestellt werden. Durch diese Regelung ist das normalerweise allgemein gültige versicherungsvertragliche Kündigungsrecht eingeschränkt. Ebenfalls nicht möglich ist bei einer Direktversicherung eine anderweitige Verwertung durch den Arbeitnehmer (z.B. Verpfändung, Beleihung, Abtretung, oder Verwendung zur Tilgungsaussetzung). Wurde die Direktversicherung vor Erreichen der Unverfallbarkeit übertragen, wird eine Verwertung der Versicherung (Kündigung, Beleihung, Abtretung oder Verpfändung) durch den Arbeitnehmer nicht als steuerschädlich angesehen und erfordert somit keine nachträgliche Korrektur der Pauschalversteuerung. Ab dem 01.01.2005 steht die Pauschalversteuerung gemäß §40b EStG für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung.


Kündigung der Direktversicherung - Tipps

Statt eine Direktversicherung zu kündigen, ist es auch möglich, diese beitragsfrei zu stellen. Unter Umständen stellt dies die sinnvollere Möglichkeit dar. Denn einer Kündigung der Direktversicherung erhält der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, den Rückkaufswert, die Überschussbeteiligung und den Bonus vor Rentenbeginn ausgezahlt zu bekommen, so dass das angesparte Kapital erst mit dem bspw. 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Hintergrund dieser Regelung ist, dass durch das Betriebsrentengesetz eine Verfügungsbeschränkung am Deckungskapital vorgesehen ist, um die finanzielle Absicherung im Alter zu erreichen - dem eigentlichen Ziel und Zweck der Direktversicherung. Hierzu gehört nicht nur der Rückkaufswert, sondern auch die Überschussbeteiligung und die Boni.


Kündigung Direktversicherung - Konsequenzen der Kündigung

Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kann eine Direktversicherung einmal pro Jahr gekündigt werden. Bei Kündigung erhält der Arbeitnehmer allerdings keinen Rückkaufswert seiner Direktversicherung. Das angesparte Guthaben kann erst frühestens ab dem 60. Lebensjahr abgerufen werden. Das Kapital kann man sich wahlweise entweder monatlich lebenslang verrenten lassen oder als Einmalzahlung abrufen. Das gleiche gilt nicht nur für die vorzeitige Kündigung sondern auch für die Beitragsbefreiung. Eine Direktversicherung kann außerdem auch nicht verkauft, beliehen oder abgetreten werden.

Fazit: Eine Direktversicherung kann zwar problemlos vorzeitig gekündigt werden, jedoch erhält ein Arbeitnehmer dadurch keinen vorzeitigen Anspruch auf seine Ersparnisse. Dies sollte bei der Kündigung der Police beachtet werden und ggf. erwogen werden, die Direktversicherung beitragsfrei zu stellen.

Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Entscheidung hinsichtlich einer Direktversicherung und erstellen Ihnen ein passendes und sehr renditestarkes Angebot. Senden Sie uns hierfür einfach eine Anfrage mit Hilfe des obigen Kontaktformulars auf der rechten Seite.


 

Direktversicherung Vergleich

Direktversicherung Angebot

 

 

Letzte Aktualisierung: 03.03.2024