Direktversicherung | Steuern - Besteuerung der Direktversicherung

Direktversicherung Besteuerung

Bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, welcher für den Arbeitnehmer jeden Monat eine vereinbarte Summe aus dem Einkommen des Arbeitnehmers anspart. Durch die dadurch erzielten Steuervorteile für den Arbeitnehmer (aber auch für den Arbeitgeber), ist die Direktversicherung für Arbeitnehmer eine sehr vorteilhafte Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge aufzubauen und sich dadurch ein sicheres finanzielles Polster für den Lebensabend zu ersparen. Im Rahmen einer Direktversicherung kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) oder auch ein Hinterbliebenenschutz als Zusatzversicherung integriert werden. Auch diese Zusatzversicherungen profitieren damit von den steuerlichen Vorteilen.


Direktversicherung - Nachgelagerte BesteuerungDirektversicherung Steuern

Seit dem Jahr 2005 ist auch die Direktversicherung - ebenso wie auch die Rentenversicherung oder die Lebensversicherung - steuerpflichtig. In diesem Zusammenhang spricht man von der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beitragszahlungen während der Ansparphase zwar steuerfrei sind, jedoch dann versteuert, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht und die Leistungen aus der Direktversicherung in Anspruch nimmt. Dennoch erhält der Versicherungsnehmer bei der Direktversicherung einen deutlichen steuerlichen Vorteil, denn im Rentenalter gelten in der Regel deutlich geringere Steuersätze als während der Berufstätigkeit, wodurch die steuerliche Belastung im Alter nicht sehr groß ausfällt.


Direktversicherung - Der Brutto-/Netto-Effekt

Der größte Vorteil der Direktversicherung liegt hauptsächlich darin, dass der Arbeitnehmer neben dem Aufbau seiner Altersvorsorge zusätzlich noch Steuern spart. Da die Ansparsumme vom Bruttogehalt abgezogen wird, fließt - gegenüber einer rein privaten Versicherung - quasi der doppelte Betrag in die Direktversicherung. Sofern vom Arbeitnehmer gewollt und vom Arbeitgeber akzeptiert kann man auch statt des laufenden Gehalts bestimmte Gelder wie zum Beispiel einen Teil des Urlaubsgeldes oder des Weihnachtsgeldes in die Direktversicherung fließen lassen. Besteuert wird das Vermögen bzw. die Rente dann erst bei Auszahlung der Direktversicherung, allerdings zu einem in der Regel deutlich niedrigeren Steuersatz als während des Berufslebens.

Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Entscheidung hinsichtlich einer Direktversicherung und erstellen Ihnen ein passendes und sehr renditestarkes Angebot. Senden Sie uns hierfür einfach eine Anfrage mit Hilfe des obigen Kontaktformulars auf der rechten Seite.


 

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Letzte Aktualisierung: 03.03.2024