Direktversicherung
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Direktversicherung | bAV - betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge - 5 Durchführungswege
Die betriebliche Altersvorsorge (= bAV) wird üblicherweise in 5 verschiedene Durchführungswege unterteilt: 1. die Direktversicherung, 2. die Pensionskasse, 3. der Pensionsfonds, 4. die Pensionszusage und 5. die Unterstützungskasse (auch U-Kasse genannt). Welchen dieser 5 Durchführungswege der Arbeitgeber wählt, kann er dabei selbst entscheiden. Bevor die Gehaltsumwandlung eingeführt wurde, wurde häufig von einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge gesprochen. Heute wird die betriebliche Altersvorsorge aber nur noch dann als arbeitgeberfinanziert eingestuft, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits bei der Einstellung eine bAV zusagt, welche auch im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Des Weiteren geht man von einer arbeitgeberfinanzierten bAV aus, wenn diese während des Vertragsverhältnisses nachträglich erfolgt, ohne dass der Arbeitnehmer auf sein bisheriges Gehalt verzichten muss.
- 1. Durchführungsweg der bAV: Direktversicherung (DV)
Die Direktversicherung kann im Grunde als eine Rentenversicherung angesehen werden, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Der Arbeitnehmer bzw. die empfangsberechtigten Hinterbliebenen sind ganz oder teilweise bezugsberechtigt. In der Regel zahlt der Versicherer im Versorgungsfall direkt an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene. Beim Konstrukt der Direktversicherung ist der Arbeitgeber demnach Beitragszahler und Versicherungsnehmer. Die Beiträge fließen dabei normalerweise aus der Gehaltsumwandlung. Für kleinere und mittelständische Unternehmen ist die Direktversicherung aufgrund des relativ geringen Verwaltungsaufwands sowie der steuerlichen Vorteile oftmals die beste Lösung.
- 2. Durchführungsweg der bAV: Pensionskasse (PK)
- 3. Durchführungsweg der bAV: Pensionsfonds (PF)
- 4. Durchführungsweg der bAV: Pensionszusage (PZ)
- 5. Durchführungsweg der bAV: Unterstützungskasse (U-Kasse)
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird und den Arbeitnehmern ihrer Trägerunternehmen einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen gewährt. Die Finanzierung der Pensionskasse erfolgt über Zuwendungen der Trägerunternehmen aus der Gehaltsumwandlung und aus eigenen Vermögenserträgen.
Als weiterer Durchführungsweg der bAV wurde zum 01. Januar 2002 der Pensionsfonds eingeführt. Beim Pensionsfonds handelt es sich um eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen durch Gehaltsumwandlung eine Betriebsrente auszahlt. Dabei räumt der Pensionsfonds seinen Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen ein.
Die Pensionszusage ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern bei Eintritt des Versorgungsfalles Leistungen zu gewähren. Für diese Verpflichtung kann der Arbeitgeber vor Eintritt des Versorgungsfalles Rückstellungen bilden. Im Rahmen der Pensionszusage hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber. Die Pensionszusage ist also ein Versprechen des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer, ihm im Versorgungsfall (in der Regel bei Rentenbeginn) eine Altersrente zu zahlen. Außerdem erhält der Arbeitnehmer im Fall einer Berufsunfähigkeit - sofern dieser Fall versichert ist - eine Berufsunfähigkeitsrente in der vereinbarten Höhe. Sollte der Arbeitnehmer versterben, erhalten die Verwandten eine Hinterbliebenenversorgung.
Finanziert wird die Pensionszusage durch sogenannte Pensionsrückstellungen, die bereits gebildet werden, wenn der Arbeitnehmer noch im Arbeitsverhältnis steht. Eine solche Pensionszusage birgt jedoch für den Arbeitgeber ein gewisses finanzielles Risiko, in der Situation wenn mehrere unerwartete Versorgungsfälle eintreten. Aus diesem Grund - also um finanzielle Engpässe zu vermeiden - muss der Arbeitgeber bei der Pensionszusage immer auch eine sogenannte Rückdeckungsversicherung abschließen. Teilweise empfiehlt sich auch noch eine separate Kapitalanlage. Die Pensionszusage ist hinsichtlich Verwaltung und Handhabung relativ kompliziert, so dass sich dieser bAV Durchführungsweg für kleinere Betriebe eher nicht eignet. Außerdem haben auch nur Unternehmen, die eine Bilanz führen, einen steuerlichen Vorteil durch die Pensionszusage.
Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die sich aus Zuwendungen eines oder mehrerer Trägerunternehmen (= Arbeitgeber) sowie aus Erträgen der Vermögensanlage finanziert. Auch hierbei ist eine Gehaltsumwandlung möglich. Die Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern der Trägerunternehmen Versorgungsleistungen allerdings haben diese keine Rechtsanspruch hierauf. Diese Form der bAV ist jedoch nur für mittelgroße und große Unternehmen geeignet und mittlerweile eher rückläufig, weil immer mehr Unternehmen zumeist auf die Vorteile einer Direktversicherung zurückgreifen.
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