Direktversicherung | bAV - betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge - 5 Durchführungswege

Die betriebliche Altersvorsorge (= bAV) wird üblicherweise in 5 verschiedene Durchführungswege unterteilt: 1. die Direktversicherung, 2. die Pensionskasse, 3. der Pensionsfonds, 4. die Pensionszusage und 5. die Unterstützungskasse (auch U-Kasse genannt). Welchen dieser 5 Durchführungswege der Arbeitgeber wählt, kann er dabei selbst entscheiden. Bevor die Gehaltsumwandlung eingeführt wurde, wurde häufig von einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge gesprochen. Heute wird die betriebliche Altersvorsorge aber nur noch dann als arbeitgeberfinanziert eingestuft, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits bei der Einstellung eine bAV zusagt, welche auch im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Des Weiteren geht man von einer arbeitgeberfinanzierten bAV aus, wenn diese während des Vertragsverhältnisses nachträglich erfolgt, ohne dass der Arbeitnehmer auf sein bisheriges Gehalt verzichten muss.



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Letzte Aktualisierung: 03.04.2024