Direktversicherung
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Direktversicherung | Entgeltumwandlung
Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung ist eine der Formen der betrieblichen Rentenversicherung. Der Staat fördert die Entgeltumwandlung unmittelbar über die Steuerbefreiung der Beiträge der Arbeitnehmer und Angestellten. Die Arbeitnehmer vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber, dass dieser einen Teil des Gehalts nicht auszahlt, sondern in eine Direktversicherung einzahlt. Das gleiche ist auch mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder den vermögenswirksamen Leistungen möglich. Auch diese Beiträge werden aus dem Bruttogehalt genommen und in die Direktversicherung eingezahlt. Dadurch muss der Arbeitnehmer keine Steuern auf die Beiträge zur Direktversicherung zahlen. Diese Beiträge zur Direktversicherung sind dabei bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BMG, West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und sozialabgabenfrei. Im Jahr 2011 sind das 2640 €. Unter Umständen können weitere 1800 € jährlich als Festbetrag steuerfrei sein, sofern die Pauschalversteuerung nicht im gleichen Jahr in Anspruch genommen wird.
Entgeltumwandlung konkret - Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Bei einer regulären Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge in der Regel von seinem Konto und somit aus seinem Nettoeinkommen. Anders bei der Entgeltumwandlung: Hier zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge direkt aus seinem Bruttogehalt und muss dadurch keine Einkommenssteuer und keine Sozialabgaben (auch keine Kirchensteuer) für diese Beiträge aus der Entgeltumwandlung zahlen. Die Beiträge fließen somit völlig unversteuert in die Direktversicherung. Ergo zahlt der Arbeitgeber diese Beiträge und ist dadurch der Versicherungsnehmer der Direktversicherung. Der Arbeitnehmer fungiert als versicherte Person. Bei diesem Modell können die Beiträge entweder eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers darstellen (= arbeitgeberfinanziert) oder sie werden vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung investiert (= arbeitnehmerfinanziert). Mischformen sind auch möglich und werden auch häufig verwendet, sprich der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Arbeitnehmer-Anteil noch einen eigenen Anteil hinzu. Bei der Entgeltumwandlung profitieren also nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber haben finanzielle Vorteile, da sie unter anderem Sozialversicherungsabgaben einsparen.
Direktversicherung - Entgeltumwandlung meist über Direktversicherungen
In den meisten Fällen wird die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung abgeschlossen, manchmal auch über eine Pensionskasse. Der Gesetzgeber hat seit 2002 durch das Altersvermögensgesetz deutliche Zeichen für eine Stärkung der bAV (= betriebliche Altersvorsorge) in Deutschland gesetzt. Dabei wurde den Arbeitnehmern ein Rechtsanspruch auf die bAV in Form einer Entgeltumwandlung eingeräumt. Der Arbeitgeber darf seitdem nicht mehr entscheiden, ob er die Entgeltumwandlung vornehmen möchte, sondern er muss sie anbieten und darf nur noch entscheiden, in welcher Form er dies möchte. Der Arbeitgeber kann aber durch die Wahl für einen bestimmten Durchführungsweg (z.B. Direktversicherung oder Pensionskasse) die Richtung für die Entgeltumwandlung vorgeben.
Vorteile der Entgeltumwandlung für Arbeitgeber
- Beiträge in eine Direktversicherung sind als Betriebskosten absetzbar
- Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben, Reduzierung der Lohnnebenkosten
- sehr geringer Verwaltungsaufwand
- kostengünstigste Möglichkeit der Gehaltserhöhung
- stärkere Bindung des Mitarbeiters an den Betrieb, Erhöhung der Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen
- keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein
- kein Ausweis in der Bilanz
- in der Regel kein Haftungsrisiko
Vorteile der Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer
- Beiträge für die Altersvorsorge durch die Gehaltsumwandlung sind steuer- und sozialabgabenfrei
- die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann bei Arbeitgeberwechsel problemlos mitgenommen werden (Portabilität)
- hohe Rendite möglich, bei Wahl entsprechender Produkte (z.B. fondsgebundene Pensionskasse)
- alle Förderformen sind additiv möglich
- Wahl zwischen Rentenzahlung und Kapitalwahlrecht
- Ansprüche von Beginn an unverfallbar
- die Fortführung der Altersvorsorge kann bei Wunsch auch privat fortgesetzt werden
- Absicherung der Hinterbliebenen ist möglich
- Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) können mitversichert werden
Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Entscheidung hinsichtlich einer Direktversicherung und erarbeiten zusammen mit Ihnen das für Sie passende Konzept. Senden Sie uns hierfür einfach eine Anfrage mit Hilfe des obigen Kontaktformulars auf der rechten Seite. Wir erstellen Ihnen ein besonders renditestarkes Angebot.
Direktversicherung Vergleich
Direktversicherung Angebot
Entgeltumwandlung | Vorteile
Vorteile der Entgeltumwandlung für AN
- Steuerfreie Beiträge
- Sicherheit durch garantierte Verzinsung
- keine Kosten für den Arbeitgeber
- Hartz-IV-sicher in der Ansparphase
- Bei Tod vor oder nach Rentenbeginn erhält der Lebenspartner eine lebenslange Rente
- Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel (sog. Portabilität)
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